Zuchtordnung
WBC Zuchtordnung
Gezüchtet werden darf nur mit beim WBC
eingetragenen, zuchttauglichen Hunden .
Die Zuchttauglichkeitsüberprüfung kann ab
dem 15ten Lebensmonat abgenommen werden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Zucht
ist eine einwandfreie HD Klassifikation.
Röntgen ist ab dem 15ten Lebensmonat möglich .
Deckakte dürfen erst nach Bestätigung
der Zuchttauglichkeit durchgeführt werden
wenn sich die Zuchthunde in einem einwandfreien
gesundheitlichem Zustand befinden .
Die Inzucht ist strengstens untersagt .
Zuchttauglichkeitsbescheinigungen
anderer Vereine werden nicht anerkannt
Jeder Hund der zur Zucht genutzt werden
soll muss vom Zuchtwart neu abgenommen
werden.Welpen dürfen nicht vor Vollendung
der 8ten Lebenswoche abgegeben werden.
Sie müssen vom Tierarzt untersucht
und der Wurf muss vom Zuchtwart
abgenommen worden sein . Bei Abgabe
müssen sich die Welpen in einem einwandfreien
Gesundheitszustand befinden . Sie müssen
mehrfach entwurmt, geimpft und mit einem vom
WBC erhaltenen Chip gechipt sein.
Sie müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis
und einen EU Heimtierausweis besitzen.
Jeder WBC Züchter hat dafür Sorge zu tragen ,
dass seine Haltungs – und Zuchtbedingungen
weit über dem vom Tierschutzgesetz geforderten
Standard liegen .
Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss
des Hundes sowie dessen Besitzer.
Gezüchtet werden darf nur mit beim WBC
eingetragenen, zuchttauglichen Hunden .
Die Zuchttauglichkeitsüberprüfung kann ab
dem 15ten Lebensmonat abgenommen werden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Zucht
ist eine einwandfreie HD Klassifikation.
Röntgen ist ab dem 15ten Lebensmonat möglich .
Deckakte dürfen erst nach Bestätigung
der Zuchttauglichkeit durchgeführt werden
wenn sich die Zuchthunde in einem einwandfreien
gesundheitlichem Zustand befinden .
Die Inzucht ist strengstens untersagt .
Zuchttauglichkeitsbescheinigungen
anderer Vereine werden nicht anerkannt
Jeder Hund der zur Zucht genutzt werden
soll muss vom Zuchtwart neu abgenommen
werden.Welpen dürfen nicht vor Vollendung
der 8ten Lebenswoche abgegeben werden.
Sie müssen vom Tierarzt untersucht
und der Wurf muss vom Zuchtwart
abgenommen worden sein . Bei Abgabe
müssen sich die Welpen in einem einwandfreien
Gesundheitszustand befinden . Sie müssen
mehrfach entwurmt, geimpft und mit einem vom
WBC erhaltenen Chip gechipt sein.
Sie müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis
und einen EU Heimtierausweis besitzen.
Jeder WBC Züchter hat dafür Sorge zu tragen ,
dass seine Haltungs – und Zuchtbedingungen
weit über dem vom Tierschutzgesetz geforderten
Standard liegen .
Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss
des Hundes sowie dessen Besitzer.