WBC e.V.
Bloodhound - Bassethound

Zuchtordnung

WBC Zuchtordnung

Gezüchtet werden darf nur mit beim WBC
eingetragenen, zuchttauglichen Hunden .
Die Zuchttauglichkeitsüberprüfung kann ab
dem 15ten Lebensmonat
abgenommen werden.
Voraussetzung für
die Zulassung zur Zucht
ist eine
einwandfreie HD Klassifikation.
Röntgen ist ab dem 15ten Lebensmonat möglich .

Deckakte dürfen erst nach Bestätigung
der
Zuchttauglichkeit durchgeführt werden
wenn sich die Zuchthunde in einem einwandfreien
gesundheitlichem Zustand befinden .

Die Inzucht ist strengstens untersagt .

Zuchttauglichkeitsbescheinigungen
anderer Vereine werden nicht anerkannt
Jeder Hund der zur Zucht genutzt werden
soll muss vom Zuchtwart neu abgenommen
werden.Welpen dürfen nicht vor Vollendung

der 8ten Lebenswoche abgegeben werden.
Sie müssen vom Tierarzt untersucht

und der Wurf muss vom Zuchtwart
abgenommen worden sein . Bei Abgabe
müssen
sich die Welpen in einem einwandfreien
Gesundheitszustand befinden . Sie müssen
mehrfach entwurmt, geimpft und mit einem vom
WBC erhaltenen Chip gechipt sein.
Sie müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis
und einen EU Heimtierausweis besitzen.
Jeder WBC Züchter hat dafür Sorge zu tragen ,
dass seine Haltungs – und Zuchtbedingungen
weit über dem vom Tierschutzgesetz geforderten
Standard liegen .

Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss
des Hundes sowie dessen Besitzer.

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